Montag, 8. Juni 2015

Pausen lass ich sausen?

Betriebliche Anweisung verpflichtet Beschäftigte zur Arbeitsunterbrechung

Länger als sechs Stunden dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. So steht's im vierten Paragraphen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das war zwar schon immer so, doch weil es sich beim ArbZG um Schutzregelungen zugunsten der Arbeitnehmer handelt, kann "Täter" nur der Arbeitgeber sein, der seinen Mitarbeitern die Pause nicht gewährt. Insofern war angestellten Taxifahrer*innen dieses Gesetz ziemlich schnuppe. Sie haben Pausen gemacht, wann sie das für richtig hielten und wer in einer dürren Schicht wenig zu tun hatte, konnte auf eine zusätzliche Ruhepause gut verzichten.

Vor kurzem hat Martin Wohlleber, Inhaber / Geschäftsführer der Betriebe Taxi Wohlleber und Taxi Dresmann GmbH, eine ausgewählte Schar von 25 Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich angewiesen, die Regeln des Arbeitszeitgesetzes immer einzuhalten. Im Mittelpunkt der Anweisung stehen die Ruhepausen: Nach sechs Stunden ununterbrochener Arbeit müsse eine Pause von 30 Minuten gemacht werden.

Pausenregelungen des ArbZG
Arbeitszeit Mindestpause
bis 6 Stunden keine
>6 bis 9 Stunden 30 Minuten
>9 Stunden45 Minuten
Wohlleber befürchtet, anhand der Arbeitszeitnachweise bei einer Betriebsprüfung (durch Finanzamt, Rentenversicherung oder Zoll) wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz verknackt zu werden. Möglich wäre das anhand der Schichtdaten aus dem Taxameter (schon immer) oder anhand der Schichtzettel. Auf denen lassen manche Taxiunternehmer ihre Fahrer*innen Arbeitsbeginn und -ende dokumentieren. Seit Anfang 2015 erfüllen sie auf diese Weise gleichzeitig ihre Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG).

Um dieser Pflicht zu genügen, muss der Arbeitgeber eigentlich nur Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Eine Aufzeichnung der Pausen ist nicht erforderlich. So versteht selbst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) die Dokumentationspflicht.

Nur, weil in den Wohlleber'schen Taxibetrieben Arbeitszeitnachweise geführt werden, die über die Anforderungen des Mindestlohngesetzes hinausgehen, lässt sich erkennen, wann die Fahrer*innen Pause gemacht haben. Fälle, in denen zwar die vorgeschriebene Pausendauer eingehalten wurde, wenn auch nicht zur rechten Zeit, werden so erst offenbar.

Zugegebenermaßen tut das Arbeitsministerium in der abgebildeten Mustervorlage so, als fordere das MiLoG, Arbeitsbeginn und -ende aufzuschreiben. Bei Taxifahrer*innen entspricht dies dem Schichtbeginn und -ende. Tatsächlich verpflichtet der erste Absatz des § 17 MiLoG den Arbeitgeber jedoch "Beginn, Ende [und Dauer] der täglichen Arbeitszeit" zu dokumentieren. Martin Wohlleber folgert daraus, dass der Beginn einer Ruhepause als Ende der Arbeitszeit zu betrachten sei. Dieser Auffassung ist zwar weder der Deutsche Gewerkschaftsbund noch Hartmut Salomon, ein Fachanwalt für Steuerrecht, der Seminare zum Thema Mindestlohn hält. Doch Wohlleber möchte sich für den Fall absichern, dass irgendein Zollprüfer ihm jemals unzureichende Arbeitszeitdokumentation vorwerfen könnte.

Unbestritten bleibt: Wir werden nicht aufgefordert, Pausen aufzuschreiben, obwohl wir gar keine machen. Die Bereitstellung am Standplatz und das Warten auf Einsteiger oder Funkaufträge sind keine Ruhepausen, sondern Arbeitsbereitschaft, also Arbeitszeit.

Wer's als Fahrer so genau nimmt wie mein Chef, muss sich nach spätestens sechs Stunden vom Funk melden und Pause buchen. Wozu das im Taxi-Alltag führt? Mit entsprechenden Erlebnissen könnt ihr diesen Beitrag gerne kommentieren.

Weiterer Artikel zum Thema:
- Arbeitszeit und Ruhepausen (Alexx, 23.8.2010)

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Autor: tf5mob

Samstag, 24. Januar 2015

Stadt, Amt, Frust

Lange Wartezeiten und vorzeitiger Annahmeschluss bei der Fahrerlaubnisbehörde

Wer seinen Taxischein verlängern muss, verbringt neuerdings jede Menge Zeit auf dem Amt für öffentliche Ordnung: Seit Jahresbeginn sind Wartezeiten von 45 bis 60 Minuten ganz alltäglich. Klar im Vorteil ist, wer spannende Lektüre oder stoische Gelassenheit mitbringt.

Waren es bis Dezember 2014 immerhin drei Türen, hinter denen man Verwaltungsangestellten sein Anliegen vortragen durfte, stauen sich seit Januar alle Fahrerlaubnissuchenden vor Zimmer 206 208. Wer nun denkt, er könne für seinen Behördengang die letzte der ohnehin höchstens vier Stunden währenden Sprechzeit nutzen (Mo, Di, Do und Fr 8 -12 Uhr + Mittwoch: 13:30- 17 Uhr), hat sich vergebens auf den Weg in die Basler Straße gemacht: Bereits um elf, eine Stunde vor Ende der versprochenen Publikumszeit, werden noch ein paar Wartemarken ausgegeben, das war's dann. Wovon allerdings nur erfährt, wer im Flur überhaupt bis zum Nadelöhr vorgerückt ist. Kein Hinweis im Zugangsbereich und auf der Webseite der Führerscheinstelle schon gar nicht.

Fragt man die Leiterin des Sachgebiets Frau Lasch nach der Ursache dieser Leistungsbremse, hört man etwas über Personalmangel und eine nicht wiederbesetzte Stelle. Die Behörde könne ohnehin nur soviel Anträge entgegennehmen, wie sie in der publikumsfreien Zeit dann auch abwickeln könne. Management by Abschreckung, denkt man sich da als Bürger*in und verabschiedet sich fürs Erste vom Gedanken an eine moderne und leistungsfähige Stadtverwaltung.

Doch es glimmt am Ende des Tunnels: In vielleicht drei Jahren wird das Amt für öffentliche Ordnung ins geplante Verwaltungszentrum an der Fehrenbachallee umziehen. Dann soll es längere Öffnungszeiten und mehr Personalstellen geben.
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Autor: tf5mob

Dienstag, 23. Dezember 2014

Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr …


Wir haben im nun zu Ende gehenden Jahr mitunter turbulente Zeiten gehabt.
Die Zusammensetzung der Unternehmen und auch der Fahrzeugflotte befand und befindet sich im Umbruch, mit der Einführung des Mindestlohns und der Arbeitszeiterfassung ergeben sich neue Herausforderungen.
Wir als Fahrerinnen und Fahrer haben derweil eine gestärkte Vertretung im Aufsichtsrat etablieren können und wir haben – nicht zuletzt initiiert durch einen neuen Autoren aus diesem Kreis – dieses Blog wieder ein Stück weit reaktivieren können: beste Voraussetzungen also für ein erfolgreiches neues Jahr 2015!

Davor wünsche ich euch allen natürlich noch angenehme Festtage – egal, ob ihr sie nun zu Hause unterm Weihnachtsbaum, "on the road" oder aber in der Funkzentrale verbringt!

Euer Alexx

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Taxi-Streit mit Flughafen Zürich beendet

Deutsche Taxis dürfen Fahrgäste am Zürcher Flughafen abholen

Das Verbot der Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxis ist unzulässig. Mit dieser Entscheidung zog das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 4. September 2014 (Geschäftsnummer VB.2013.00231) einen Schlussstrich unter den vier Jahre währenden Streit.

In einem Beschluss vom 7. Februar 2013 hatte der Bezirksrat Bülach festgestellt, dass "die gewerbsmässige Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxichauffeure ab dem Flughafen Zürich-Kloten widerrechtlich" sei. Diese Verfügung hob das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil auf und gab damit einer vom Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden unterstützten Beschwerde Konstanzer Taxibetriebe statt (Pressemitteilung). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Foto: mflumCC BY-NC-ND 2.0

Das Verbot, Fahrgäste am Flughafen ZRH aufzunehmen, stützte der Bezirksrat Bülach auf ein winziges Detail des Deutsch-Schweizer Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Verkehr aus dem Jahr 1953. Das Verwaltungsgericht Zürich hat nun das Freizügigkeitsabkommen mit der EU aus dem Jahr 1999 höher bewertet und dem Bezirksbeschluss auch in anderer Hinsicht eine echte Abfuhr erteilt.

Warum der Bezirksrat Bülach überhaupt etwas zu melden hatte? Teile des Flughafens liegen auf dem Gebiet von vier Gemeinden im Süden des Bezirks Bülach, nördlich von Zürich.

Weitere Artikel zum Thema:
- Taxi-Streit mit Flughafen Zürich (Alexx, 21.9.2010)
Ausländische Taxis dürfen Gäste mitnehmen (NZZ, 13.11.2014)

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Autor: tf5mob

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Hartmut Lehmann gestorben

Wir trauern um unseren geschätzten Kollegen Hartmut Lehmann, der am vergangenen Freitag, 5. Dezember, im Alter von 68 Jahren für immer von uns gegangen ist.

Trauerfeier und Beerdigung finden am Dienstag, 16. Dezember 2014, um 13 Uhr auf dem Hauptfriedhof Freiburg statt.

Michael Oberst und Edgar Schanen
sind Fahrervertreter im Aufsichtsrat

Mark Hauser außerdem von den Unternehmern gewählt


Montag Abend stand nach einem spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen der drei Kandidaten gegen 19 Uhr das Wahlergebnis fest: Michael Oberst und Edgar Schanen sind für die kommenden zwei Jahre unsere Vertreter im Aufsichtsrat von Taxi Freiburg. Insgesamt waren die Stimmen gut über die drei Kandidaten verteilt, jedoch sicherte sich Michael Oberst auf Anhieb mit 74 abgegebenen gültigen Stimmen (41,6 Prozent) den ersten Platz. Edgar Schanen kam mit 54 Stimmen und 30,3 Prozent auf den zweiten Platz und wird uns somit ebenfalls wieder für die kommenden zwei Jahre im Aufsichtsrat vertreten.
Beiden herzlichen Glückwunsch zu diesem Ergebnis und viel Erfolg für die nun anstehende Arbeit!

Fast 40 Prozent Wahlbeteiligung

Erstaunlich und erfreulich zugleich war in diesem Zusammenhang die für eine solche Wahl vergleichsweise hohe Wahlbeteiligung von 39,2 Prozent, die damit fast so hoch war wie 2010 (39,5 Prozent)!
Wir danken daher allen Wählerinnen und Wählern, die wir mobilisieren konnten, an der Wahl teilzunehmen und allen Kandidaten, die durch ihre Beteiligung eine echte Wahl überhaupt erst möglich gemacht haben.
Ganz besonderen Dank auch an Mark Hauser für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren!
Er wurde im Übrigen am Dienstagabend bei der Gesellschafterversammlung von den Unternehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Damit haben die Fahrer unterm Strich nun sogar drei Vertreter für ihre Interessen in diesem Gremium!


AnzahlProzent
Wahlberechtigte237
Wähler(-innen)9339,2
Ungültige Stimmzettel44,3
Gültige Stimmzettel8995,7

Gültige Stimmen insgesamt

178


Michael Oberst

74

41,6
Edgar Schanen5430,3
Mark Hauser5028,1

Montag, 1. Dezember 2014

Der Countdown läuft noch eine Woche: Jetzt wählen!

Die Wahlen der Fahrervertreter zum Aufsichtstrat der Taxi Freiburg 55.55.55 sind in vollem Gange.
Die Wahlkommission hat die Wahlunterlagen an alle wahlberechtigten Fahrerinnen und Fahrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale verschickt. Wer meint, wahlberechtigt zu sein, aber noch keine Post bekommen hat, soll sich bitte schnellstmöglich melden bei der

Wahlkommission
TAXI Freiburg 55.55.55 GmbH
Lörracher Straße 33
79115 Freiburg

In dem Umschlag befinden sich ein Stimmzettel, eine kleiner Wahlumschlag, ein größerer Antwortumschlag, ein Bogen mit allgemeinen Hinweisen und der Wahlerklärung, in diesem Jahr erstmals ein eigenes Merkblatt, auf dem die Vorgehensweise genau erklärt wird, sowie die drei Bewerbungen der Kandidaten.


Bitte macht von eurem Wahlrecht Gebrauch!


Zur Wahl stehen in diesem Jahr drei Kandidaten: Mark Hauser, Michael Oberst und Edgar Schanen. Mark und Edgar kandidieren erneut, beide amtieren derzeit als Fahrervertreter im Aufsichtsrat. Michael kandidiert erstmals. Bitte belohnt das Engagement und die Bereitschaft dieser Kollegen mit einer hohen Wahlbeteiligung!

Bis spätestens Montag, 8. Dezember 2014, 18 Uhr, könnt ihr eure Stimmzettel abgeben oder rechtzeitig vorher per Post an die o. a. Adresse der Wahlkommission schicken.

Was ist der Aufsichtsrat?
TAXI Freiburg gehört den Mitgliedsbetrieben. Der laufende Betrieb ist Aufgabe der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wird in der Gesellschafter­versammlung von den Mitgliedern gewählt und sorgt dafür, dass die Arbeit der Geschäftsführung ständig den Interessen der Betriebe entspricht. Dabei müssen natürlich Kompromisse gemacht werden, weil die Interessen und die Meinungen verschieden sind.


In den monatlichen Aufsichtsratssitzungen werden sämtliche Themen und Probleme besprochen.
In den meisten wichtigen Fragen, besonders bei den Finanzen, hat der Aufsichtsrat ein unmittelbares Mitentscheidungsrecht.
Bei TAXI Freiburg gibt es das ist wirklich selten! Fahrermitbestimmung. In der Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist festgelegt, dass der Fahrerschaft zwei eigene Aufsichtsräte mit vollem Stimmrecht und voller Verantwortung zustehen. Voraussetzung: Es gibt Kandidaten, die von der Fahrerschaft auf demokratische Weise gewählt wurden. Die Wahl durch die Fahrerschaft macht die Fahrerkandidaten zunächst nicht automatisch zu Aufsichtsräten. Das werden sie erst dadurch, dass sie von der Gesellschafterversammlung per Abstimmung bestätigt werden. So regelt es das  GmbH-Gesetz. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre. Erst einmal gewählt, können Aufsichtsräte nur von der Gesellschafterversammlung und nur mit Dreiviertelmehrheit wieder abgesetzt werden.

Wie wird gewählt?
Wir wollen unsere Mitbestimmungsmöglichkeiten unbedingt wahrnehmen. Dafür ist es wichtig, dass möglichst viele von Euch an der Wahl teilnehmen und die Kandidaten unterstützen!
An der Wahl teilnehmen können alle aktuellen Fahrerinnen und Fahrer, die  in diesem Jahr als abhängig Beschäftigte an der Vermittlung teilgenommen haben.
Gewählt wird nach dem Briefwahlverfahren. Die Wahl ist geheim. Es ist aber erforderlich, die  Wahlberechtigung nachzuweisen. Alle Berechtigten haben Ihre Briefwahlunterlagen per Post erhalten.

Und so geht es:
  1. Jeder hat zwei Stimmen. Man kann
     - entweder nur eine Stimme für einen Kandidaten abgeben  o d e r
     - für zwei der drei Kandidaten je eine Stimme abgeben  o d e r
     - einem der drei Kandidaten zwei Stimmen geben.
  2. Den Stimmzettel in den kleinen Wahlumschlag stecken und zukleben.
  3. Die Wahlerklärung unterschreiben und danach zusammen mit dem kleinen Wahlumschlag in den zweiten größeren Umschlag stecken. Darauf achten, dass die Anschrift der Wahlkommission durch das Fenster sichtbar ist!
    (Vor der Auszählung werden die Wahlerklärung und der geschlossene Wahlumschlag mit dem Stimmzettel voneinander getrennt. Es kann also niemand sehen, wer wen gewählt hat.)
  4. Den zweiten Umschlag zukleben und dann
    a) entweder Briefmarke drauf und ab in den Briefkasten,
    b) oder den Fensterumschlag in die Wahlurne im Funkraum (Lörracher Straße) einwerfen.
  5. Ende des Wahlgangs, öffentliche Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Ergebnisses:
    Montag, 8.12.2014, 18.00 Uhr.
Dies ist demnach auch die letzte Möglichkeit, noch seine Stimme abzugeben.

Die Wahlkommission

Donnerstag, 25. September 2014

Aufsichtsratswahl 2014: Noch bis Montag bewerben!

Die Fahrerversammlung hat am 11. September die Wahlkommission gebildet. Noch bis Montag werden Kandidaturen entgegengenommen. Um die beiden Plätze im Aufsichtsrat können sich alle wahlberechtigten Fahrerinnen und Fahrer bewerben. Die Interessentinnen und Interessenten müssen ihre Kandidatur selbst beantragen, und zwar in schriftlicher Form bei der

Wahlkommission
TAXI Freiburg 55.55.55 GmbH
Lörracher Straße 33
79115 Freiburg

Bewerbungsschluss ist Montag, der 29. September 2014,
um 18.30 Uhr (Eingang Zentrale).
Die Wahlkommission selbst tritt zu diesem Anlass zusammen.
Der Zeitpunkt der eigentlichen Wahl wird dann festgelegt werden.

Das Protokoll der letzten Fahrerversammlung kann hier als PDF eingesehen werden.

Dienstag, 9. September 2014

Fahrerversammlung am Donnerstag, 11. September

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gegen Ende des Jahres bestellt die Gesellschafterversammlung von Taxi
Freiburg einen neuen Aufsichtsrat, dem wieder eine aus zwei Mitgliedern
bestehende Fahrervertretung angehören wird. Diese beiden VertreterInnen
nominiert die Fahrerschaft der angeschlossenen Betriebe durch geheime
Wahlen.

Zur Durchführung der Wahl unserer Kandidatinnen und Kandidaten bilden
wir eine Wahlkommission. Die Wahlkommision legt den Termine fest,
nimmt Vorschläge und Bewerbungen zur Kandidatur entgegen, stellt die
Wahlunterlagen zusammen und nach Auszählung der Stimmen das Ergebnis fest.

Kommt bitte am
Donnerstag, 11. September, um 18 Uhr
zur FahrerInnenversammlung
in den Räumen der Zentrale.

Dort informiert Werner Weeck über die
Aufgaben des Aufsichtsrats und wir werden die Wahlkommission bilden.

Vor zwei Jahren haben sich in der Wahlkommision engagiert: Conny Kraus,
Franzi Illing, Flo Niedung, Alex Neumayer, Michael Oberst.

Bitte kommt zahlreich, sprecht eure KollegInnen und Kollegen an und
leitet diese E-Mail weiter. Sie ist an neun Fahrerinnen und Fahrer
adressiert, deren Mailadresse mir bekannt ist.

Schöne Grüße und bis übermorgen!

Michael Oberst

Montag, 17. Dezember 2012

Stefan Radzmirski gestorben

Wir nehmen Abschied von unserem langjährigen Kollegen Stefan Radzmirski.

Er verstarb am vergangenen Mittwoch, 12. Dezember, im Alter von nur 56 Jahren.