Montag, 23. August 2010

Arbeitszeit und Ruhepausen

Weil dies beim letzten Treffen der Arbeitsgruppe gefragt bzw. angesprochen wurde, will ich hier einmal die gültigen Richtlinien zusammenfassend darstellen:

Werktägliche Arbeitszeitmax. 8 Stunden*
Ununterbrochene Lenkzeitmax. 6 Stunden
Tägliche Ruhepausen
- bei mehr als 

  6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit
- bei mehr als 

  9 Stunden Arbeitszeit

min. 30 Minuten 

(teilbar in mind. je 15 Minuten)
min. 45 Minuten 

(teilbar in mind. je 15 Minuten)
Ruhezeit zwischen zwei Schichten         min. 11 Stunden**
Zu beachten sind auch die zusätzlichen Regelungen der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

*   Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) kann von 8 Stunden auf 10 Stunden erhöht werden, muss aber innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden (§ 3 ArbZG). 
D.h. in 24 Wochen (die Woche mit 48 Stunden) dürfen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Wenn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu dem jeweils gültigen Tarifvertrag Bezug genommen wurde, darf die tägliche Schichtzeit 12 Stunden betragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in Aufzeichnungen die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit festzuhalten und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

**  Eine Kürzung der Ruhezeit von 11 auf 10 Stunden ist möglich, muss aber innerhalb von vier Wochen wieder ausgeglichen werden (§ 5 ArbZG).

Grundsätzlich gilt:
Arbeitszeit = Lenkzeit + Arbeitsbereitschaft

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt dem Schutz der Arbeitnehmer und ist nicht auf den selbstfahrenden Unternehmer anzuwenden.

Arbeitsunterbrechnungen die kürzer als 15 Minuten sind, werden nicht als Pausen gewertet.

Ruhepausen müssen vorher festgelegt werden, lange Standzeiten können also nicht hinterher als Ruhepausen gewertet werden.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Taxi-Lexikon von GEROTAX sowie den Originaltext des Arbeitszeitgesetzes beim Bundesministerium für Wirtschaft.

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